ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
In den folgenden AGBs wird vom Hundebesitzer/ Hundehalter gesprochen. Dabei bildet die Formulierung Hundebesitzer/ Hundehalter nur die verallgemeinerte Grundformel für Hundebesitzerin/ Hundebesitzer, sowie Hundehalterin/ Hundehalter.
Mit Abholen des Hundes entsteht ein Betreuungsvertrag zwischen Hundebesitzer/ Hundehalter und Matthias Hörster, der diese Allgemeinen Geschäftsbedigungen zur Grundlage hat. Ich weise Sie im Vorfeld der ersten Betreuung auf diese Bedingungen hin. Mit dem Beginn der ersten Betreuung gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Hundebesitzer/ Hundehalter, während der Betreuungszeit durch mich, Eigentümer des zu betreuuenden Hundes bleibt (§833 BGB: Tierhaltergefährdungshaft):
1. Gesundheit
- Für jeden einzelnen Betreuungstermin versichert der Hundebesitzer/ Hundehalter, dass bei seinem Hund sämtliche, regelmäßigen Schuztimpfungen für Hunde Impfschutz aufweisen. Gegenbefalls ist auf Anfrage der Impfschutz nachzuweisen.
- Der Hundebesitzer/ Hundehalter bestätigt, dass der zu betreuende Hund bei Abgabe zu jedem Betreuungstermin frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten, die auf andere Hunde übergehen können, ist.
- Schadensersatzansprüche Dritter, die aus einer Zuwiderhandlung von Punkt 1 und Punkt 1.2 resultieren, werden unmittelbar und ohne Haftungsanspruch an den Verursacher weiter geleitet.
2. Haftpflichtversicherung des Hundes
- Darüber hinaus bestätigt der Hundebesitzer/ Hundehalter, dass sein Hund nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu jedem Betreuungstermin haftpflichtversichert ist und diese Hundehaftpflichtversicherung eine ausreichend hohe Schadensdeckung hat, und jegliche durch den Hund verursachte Schäden übernimmt.
- Dazu zählen jegliche Schadensersatzansprüche von Menschen, die unmittelbar durch den Hund des Hundebesitzers/ Hundehalters bzw. sein Verhalten zu Schaden kommen, oder durch ihn beeinträchtigt werden.
- Ebenfalls gilt dies für Schadensersatzansprüche anderer Hundebesitzer, für durch den Hund des Hundebesitzers/ Hundehalters verursachte Schäden an anderen Hunden, die sich in der von mir betreuten Gruppe aufhalten, oder als außenstehende Fremdhunde im Kontakt zu besagten Hund treten.
- Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche von Sachschäden, die durch den Hund des Hundebesitzers/ Hundehalters verursacht werden oder unmittelbar aus seinem Verhalten hervorgehen.
- Die Versicherungspolice für die Haftpflichtversicherung des Betreuungshundes ist ggf. auf Wunsch vorzulegen.
3. Betriebshaftpflicht
- Der Rahmen meiner abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung erfasst eine Schadensregulierung von Schadensersatzansprüche durch Personen- und Sachschäden, sowie Schäden an Betreuungshunden und Fremdhunden in der aktuell vertraglich festgelegten Schadensersatzhöhe und in dem vertraglich festgelegten Bereich.
- Eine Übernahme von Schadensersatzansprüchen, die an mich gestellt werden, wird unmittelbar durch das Versicherungsunternehmen meiner Betriebshaftpflichtversicherung abgeklärt und ggf. weitergeleitet.
- Eine Schadensregulierung ist in jedem einzelnen Fall, in dem ein Schadensersatzanspruch an mich gestellt wird, durch die beteiligten Versicherungsunternehmen zu klären.
- Der Bereich der Schadensregulierung der von mir abgeschlossenen, aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung kann, auf Anfrage, jederzeit durch den Hundebesitzer/Hundehalter eingesehen werden.
4. Tierärztliche Konsultation
- Durch die Betreuung des Hundes vom Hundebesitzer/ Hundehalter durch mich, willigt der Hundebesitzer/ Hundehalter ein, dass ich in bestimmten Fällen innerhalb meiner Betreuungszeit mit dem angesprochen Hund, in denen aus meiner Sicht eine tierärztliche Konsultation von Nöten sein sollte, ich diese eigenmächtig und nach eigener Auswahl der Tierärztin/ des Tierarztes durchführen lassen kann.
- Sämtliche Kosten, die aus der daraus entstehenden tierärztlichen Konsultation und deren Begleitkosten entstehen sollten, übernimmt dabei der Hundebesitzer/ Hundehalter.
- Auch sämtliche Folgekosten, die aus der tierärztlichen Konsultation entstehen sollten, werden vom Hundebesitzer/ Hundehalter übernommen.
- Sollte der Hundebesitzer/ Hundehalter nicht mit dem Ergebnis der Konsultation zufrieden sein, oder Fragen zu der Behandlung haben, so hat sich der Hundebesitzer/ Hundehalter direkt an die behandelnde Tierärztin/ den behandelnden Tierarzt zu wenden.
- Sämtliche Kontaktdaten bezüglich der tierärztlichen Konsultation werden von mir zur Verfügung gestellt.
5. Angaben zum Betreuungshund
- Der Hundebesitzer/ Hundehalter verpflichtet sich hiermit, mir gegenüber jegliche Angaben bezüglich Verhalten, Wesensausprägung, Verhaltensauffälligkeiten und entsprechenden Vorfällen des eigenen Hundes zu machen, die im Verlauf meiner Betreuung des Hundes zu Problem führen könnten (nicht gruppenkompatiebel, starke Fluchtreflexe bei bestimmten Reizen, übersteigertes Aggressionsverhalten, ausgeprägter Jagdtrieb, Aufnehmen und Fressen aus der Umwelt, etc.).
- Sollte ich bei Hunden, die ich in der Gruppe führe, feststellen, dass diese sich doch nicht in einer Kleingruppe führen lassen, so behalte ich mir vor, dem Hundebesitzer/ Hundehalter eine Einzelbetreuung anzubieten. Falls es dabei keine Übereinkunft gibt, halte ich mir die Option offen, die Betreuung des angesprochen Hundes nachträglich abzulehnen.
- Läufige Hündinnen kann ich nur ein einem eingeschränkten Maß in der Kleingruppenbetreuung führen. Hierbei würde ich die Entscheidung, ab wann ich die Betreuung aussetze, bzw. eine Einzelbetreuung anbiete, vom entsprechenden Fall abhängig machen und entsprechend an den Hundebesitzer/ Hundehalter weiterleiten.
- Hunde, die ich in der Einzelbetreuung führe, und bei denen sich nach Aufnahme bestimmte Problembereiche stellen, werde ich so betreuen, dass möglichst keine Bedrohung für Mensch, Tier und Umwelt besteht. Dabei halte ich mir die Option offen, bestimmte Hilfsmittel, wie Maulkorb, Halti, Wasser, etc. einzusetzen. Dies geschieht in Absprache mit dem Hundebesitzer/ Hundehalter. Sollte ich jedoch in einer entsprechend bedrohlichen Situationen meinen Handlungsspielraum über das besprochene Maß, nach meinem Sachverstand, erweitern müssen, so halte ich mir diese Option offen. In einem solchen Fall werde ich im Vorfeld meinen kompletten Handlungsspielraum mit dem Hundebesitzer/ Hundehalter besprechen und abstimmen. Sollte es dabei keine Übereinkunft geben, so halte ich mir das Recht vor, den Hund nachträglich aus meiner Betreuung zu nehmen. Gleiches gilt für Fälle, in denen der Hund ein Verhalten zeigt, was dem Hundebesitzer/ Hundehalter bekannt sein müsste, da der Hund die Verhaltensauffälligkeit so oder ähnlich schon häufiger gezeigt hat, und mir dies im Vorfeld bzw. im Verlauf meiner Betreuung verschwiegen wurde.
6. Material des Hundebesitzers/ Hundehalters
- Für alle Haftungsansprüche, die aus Materialversagen oder nicht sachgemäßes Anlegen von Halsbändern oder Geschirren am Hund durch den Hundebesitzer/ Hundehalter entstehen, übernehme ich keinerlei Haftung. Sollte mir ein solcher Mängel im Verlauf meiner Betreuung auffallen, so werde ich diesen nach eigenem Ermessen beheben. Im Allgemeinen gehe ich aber davon aus, dass Halsbänder und Geschirre zum Führen der Hunde vom Besitzer/ Halter sachgemäß angelegt werden.
7. Rechnung
- Über das vereinbarte Entgelt der Betreuung stelle ich dem Hundebesitzer/ Hundehalter eine Rechnung, die gemäße dem Zahlungsziel, das auf der Rechnung vermerkt ist, zu begleichen ist.
- Sollte dieses Zahlungsziel nach erneuter mündlicher Erinnerung überschritten werden, behalte ich mir vor, den zu betreuenden Hund, ohne weitere Ankündigung aus, der Betreuung zu nehmen.
8. Absage
- Sollte der Hund des Hundebesitzers/ Hundehalters nicht zur vereinbarten Betreuung zur Verfügung stehen, so hat dies der Hundebesitzer/ Hundehalter mir gegenüber möglichst bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungstermin gelten zu machen.
- Bei deutlicher Unterschreitung dieser Frist oder unangekündigtem Ausbleiben der Betreuung behalte ich mir vor, dass vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu berechnen.
- Ausnahmen dieser Regelung sind akute, schwere Erkrankungen des Hundes. Diese würde ich mir ggf. durch eine Tierarzt- Rechnung belegen lassen.
9. Abschlusshinweis
- Abschließend möchte ich den Hundebesitzer/ Hundehalter darauf hinweisen, dass trotz meiner Bemühungen zur Schadensverhütung und meines Fachwissens im Bereich der Hundebetreuung, ein natürliches Restrisiko für den Hund des Besitzers/ Halters im Verlauf meiner Betreuungszeit besteht. Um dieses Risiko möglichst gering zu halten, versichere ich dem Hundebesitzer/ Hundehalter, mein Möglichstes zu tun, um Verletzungen am Hund, Personen- und Sachschäden durch den Hund, nicht überwachtes Entfernen von mir oder sogar das zeitliche Ableben des Hundes zu vermeiden. Alle betreuten Hunde genießen bei mir den selben emotionalen und taxierten Wert, wie unsere Familienhunde.
10 Salvatroische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen der oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der restlichen. Übereinkunft im Übrigen unberührt.